Zugänglich für Gehörlose und Schwerhörige
Eine mit dem Symbol „Zugänglich für Gehörlose und Schwerhörige“ gekennzeichnete Anlage erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:
- Der Veranstaltungsraum verfügt über eine induktive Höranlage
- Das Informationspult/die Kasse verfügt über eine induktive Höranlage
Über induktive Höranlagen:
Diese Technologie ermöglicht die direkte Übertragung von Audiosignalen an die Hörgeräte des Einzelnen, wodurch das Sprachverständnis verbessert und störende Umgebungsgeräusche reduziert werden. So können Menschen mit Hörproblemen alle Aspekte der Veranstaltung genießen, ohne durch Kommunikationsbarrieren gestört zu werden.
Auch Informationspulte können mit solchen Lösungen ausgestattet werden. Das bedeutet, dass Menschen mit Hörproblemen einfachen Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen. Geschulte Mitarbeiter sind mit diesen Lösungen vertraut und stehen mit Rat und Tat zur Seite, um den Aufenthalt hörgeschädigter Besucher so angenehm und stressfrei wie möglich zu gestalten.