Zugänglich für Blinde und Sehbehinderte
Eine mit dem Symbol „Zugänglich für Blinde und Sehbehinderte“ gekennzeichnete Anlage erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:
- Gepflegter Weg vom Parkplatz/öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anlage für Blinde und Sehbehinderte
- Eingang für Blinde und Sehbehinderte
- Zugängliche Dienste für Blinde und Sehbehinderte (Kontraste, Menü usw.)
- Sanitäranlagen sind für Blinde und Sehbehinderte eingerichtet und zugänglich
- Zugängliche Website für Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen
- Evakuierungsweg für Blinde und Sehbehinderte
- Zugänge in der Anlage für Blinde und Sehbehinderte
- Aufzug in der Anlage für Blinde und Sehbehinderte
- Entsprechende Markierungen in der Anlage für Blinde und Sehbehinderte
- Entsprechend markiertes Informationspult für Blinde und Sehbehinderte
- Präsentationsmaterialien für Blinde und Sehbehinderte