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Eine mit dem Symbol „Zugänglich für Blinde und Sehbehinderte“ gekennzeichnete Anlage erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:

  • Gepflegter Weg vom Parkplatz/öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anlage für Blinde und Sehbehinderte                           
  • Eingang für Blinde und Sehbehinderte                          
  • Zugängliche Dienste für Blinde und Sehbehinderte (Kontraste, Menü usw.)                 
  • Sanitäranlagen sind für Blinde und Sehbehinderte eingerichtet und zugänglich                         
  • Zugängliche Website für Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen                
  • Evakuierungsweg für Blinde und Sehbehinderte                       
  • Zugänge in der Anlage für Blinde und Sehbehinderte                             
  • Aufzug in der Anlage für Blinde und Sehbehinderte                
  • Entsprechende Markierungen in der Anlage für Blinde und Sehbehinderte                  
  • Entsprechend markiertes Informationspult für Blinde und Sehbehinderte                    
  • Präsentationsmaterialien für Blinde und Sehbehinderte

  

 

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