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Die Anlage/Sehenswürdigkeit ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich, d. h. Personen, die Rollstühle, Kinderwagen oder Krücken benutzen bzw. Schwierigkeiten beim Überwinden von Treppen oder unebenen Flächen haben.

Eine mit dem Symbol „Zugänglich für Behinderte“ gekennzeichnete Anlage erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:

  • Parkplatz für Behinderte                          
  • Gepflegter Weg vom Parkplatz/öffentlichen Verkehrsmitteln zur Anlage
  • Eingang für Behinderte
  • Sanitäranlagen sind behindertengerecht und zugänglich
  • Evakuierungsweg für Behinderte                     
  • Zugänglichkeit der Anlage für Behinderte (Durchgänge, Treppen, Aufzug usw.)           
  • Zugänglicher Veranstaltungsraum für Behinderte                               
  • Zugängliches Informationspult/Kasse für Behinderte       
  • Zugängliche Website für Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen                
  • Entsprechend eingerichtetes Zimmer für Behinderte

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